Der Dienstleistungs-Scheck
Der Scheck gilt für den Kauf einer Dienstleistung bei einem gekennzeichnetem e-Marken Betrieb. Er kann jederzeit über die Website der e-Marke angefordert werden.
Bei einem Einkauf von Dienstleistungen bei den gekennzeichneten e-Marken-Betrieben, ab einem Auftragswert von 300,- Euro (inkl. MWSt.), kann der Scheck eingelöst werden.
Im Bereich Sicherheitstechnik gilt der Scheck für folgende Dienstleistungen: Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrolle
In den Kategorien Alarmanlagen und Zutrittskontrolle unterstützt EVVA die e-Marke und ihre Betriebe.
e-Marken Betriebe für den Fachbereich Alarmanlagen
e-Marken Betriebe für den Fachbereich Zutrittskontrolle





